„EU-Kommissare sind nicht Eigentum der Regierungschefs“ Nominierung von Kommissionsmitgliedern muss reformiert werden

„EU-Kommissare sind nicht Eigentum der Regierungschefs“ Nominierung von Kommissionsmitgliedern muss reformiert werden

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28.02.18 10:07

„Die Ankündigung des dänischen Premierministers Lars Løkke Rasmussen, die erfolgreiche Kommissarin Margrethe Vestager nicht mehr für die nächste Legislaturperiode zu benennen, wirft ein Schlaglicht auf die unbefriedigende Prozedur zur Nominierung von Mitgliedern der EU-Kommission“, sagt der SPD-Verfassungsexperte Jo LEINEN (SPD). Kommissionsmitglieder seien nicht Eigentum der Regierungschefs der Mitgliedstaaten. Die bisherige Praxis der Nominierung müsse dringend überdacht werden.
„Die nationalen Regierungen sollten dem Kommissionspräsidenten mehrere Kandidatinnen oder Kandidaten vorschlagen, damit dieser eine geeignete und qualifizierte Auswahl treffen kann. Da die Mitglieder der Kommission nicht den Interessen ihres Herkunftslandes, sondern den Interessen der Union dienen, sollten die Europaabgeordneten eines Mitgliedstaates ein Mitbestimmungsrecht bei der Nominierung von Kandidaten für die Kommission bekommen“ schlägt Jo LEINEN vor.
„Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass Mitglieder der europäischen Exekutive erst nach den Europawahlen aus dem Hut gezaubert werden. Kandidatinnen und Kandidaten für das Kollegium der Europäischen Kommission sollten sich der Öffentlichkeit bereits im Europawahlkampf mit ihren Vorstellungen präsentieren“, fordert Jo LEINEN. So habe das Parlament erst kürzlich beschlossen, dass amtierende Kommissionsmitglieder ihr Amt nicht ruhen lassen müssen, wenn sie für ihre politische Familie bei der Europawahl antreten und danach wieder in der Kommission dienen wollen. Was auf nationaler Ebene erwartet wird, müsse auch auf europäischer Ebene zur Normalität werden. Der Fall „Vestagar“ sollte für das Europäische Parlament Anlass sein, sich erneut mit dem Verfahren für die Nominierung von Kommissionsmitgliedern zu beschäftigen.