Der Ausschuss für konstitutionelle Angelegenheiten (AFCO)

Im Ausschuss für konstitutionellen Angelegenheiten (AFCO) werden die großen Zukunftsfragen der europäischen Einigung besprochen und mitentschieden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Ausgestaltung der demokratischen Grundordnung der Europäischen Union. So werden im AFCO Änderungen an den europäischen Verträgen vorbereitet, die dann in einem Konvent mit Vertretern der nationalen Parlamente, der nationalen Regierungen und der Zivilgesellschaft debattiert werden. Mitglieder des AFCO-Ausschusses vertreten in diesem Konvent das Europäische Parlament.

Im Einzelnen ist der Ausschuss zuständig für:

1. die institutionellen Aspekte des europäischen Integrationsprozesses, insbesondere die Vorbereitung, Einleitung und Durchführung von ordentlichen und vereinfachten Verfahren zur Änderung der Verträge;

2. die Durchführung der Verträge und die Bewertung ihres Funktionierens;

3. die institutionellen Folgen der Erweiterungsverhandlungen der Union oder eines Austritts aus der Union;

4. die interinstitutionellen Beziehungen, einschließlich der Prüfung interinstitutioneller Vereinbarungen gemäß Artikel 140 Absatz 2 GO im Hinblick auf ihre Billigung durch das Plenum;

5. das einheitliche Wahlverfahren;

6. die politischen Parteien und politischen Stiftungen auf europäischer Ebene, unbeschadet der Zuständigkeiten des Präsidiums;

7. die Feststellung des Vorliegens einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätze durch einen Mitgliedstaat;

8. die Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung und Vorschläge für Änderungen an der Geschäftsordnung.