„Brexit: EU-Regeln gelten auch in Übergangsphase weiter“ Außenminister beraten über Verhandlungsmandat

„Brexit: EU-Regeln gelten auch in Übergangsphase weiter“ Außenminister beraten über Verhandlungsmandat

eingetragen in: Presseerklärung | 0

29.01.18 13:01

„Während der Übergangsphase darf es kein Rosinenpickerei geben. Das Vereinigte Königreich muss alle Regeln der EU befolgen, einschließlich neuer Gesetze und der Personenfreizügigkeit“, erklärt der SPD-Europaabgeordnete Jo LEINEN vor der Sitzung der EU-Außenminister am Montag, 29. Januar 2018, in Brüssel zur Übergangsfrist nach dem Brexit.
„Die britische Regierung hat spät erkannt, dass die Frist nicht mehr ausreicht, um die Beziehungen auf eine neue Grundlage stellen zu können. Der Konzession einer Übergangsphase kann die EU aber nur zustimmen, wenn Großbritannien sich weiter an EU-Recht hält, finanzielle Beiträge entrichtet und die Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs anerkennt.“
„Die Übergangsphase darf kein Einstieg in das von der britischen Regierung erträumte Europa à la Carte werden. Das Vereinigte Königreich wird während dieser Frist wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt – mit allen Pflichten, aber ohne Mitsprache in den Institutionen“, sagt Jo LEINEN. „Solange Großbritannien Mitglied der Zollunion ist darf es zudem keine eigenen Handelsabkommen schließen.“
Die Kritik der Brexit-Befürworter, dass Großbritannien dann Regeln umsetzen müsse, aber kein Mitsprache habe, weist Jo LEINEN entschieden zurück: „Das ist das selbsterwählte Schicksal des Vereinigten Königreichs und ein Vorgeschmack auf die Zukunft außerhalb der EU. Dass nur die Mitglieder eines Clubs über dessen Satzung entscheiden, liegt in der Natur der Sache.“
Weitere Informationen: Büro Leinen +32 228 45842 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)